Der Kaufvertrag

Sind alle Einzelheiten zwischen Käufer und Verkäufer geklärt, beauftragen wir einen Notar mit der Erstellung des Kaufvertragsentwurfes.

Der notarielle Immobilienkaufvertrag ist eine umfangreiche Angelegenheit. Neben den erforderlichen Grunddaten wie Vertragsparteien, Kaufpreis usw. und den detaillierten Beschreibungen des Objekts regelt er Haftungsfragen, bestehende Mängel, rechtliche Fakten und und und.

Gerne sprechen wir diesen Vertragsentwurf mit Ihnen vor dem Beurkundungstermin durch.

Wenn Verkäufer und Käufer mit dem Vertragsinhalt einverstanden sind, vereinbaren wir mit dem Notariat einen Beurkundungstermin. Gerne begleiten wir Sie persönlich zum Notartermin.

…..und danach?

Wir bleiben Ihr Ansprechpartner beim Verkauf Ihrer Immobilie bis zur Übergabe. Dafür  bereiten wir für die gemeinsame Übergabe Ihrer Immobilie an die Käufer in Ihrem Namen einige Dokumente vor:       

  • Übergabeprotokoll mit Ablesung der Zählerstände                                                   
  • Abmeldung beim Energieversorger                                                                                   
  • Meldung an das Notariat über den Geldeingang des Kaufpreises                                           
  • Meldung an die Stadt über den Eigentümerwechsel                                                           
  • bei Eigentumswohnungen: Meldung an die Hausverwaltung                                               
  • Abgrenzung der vom Käufer noch zu zahlenden Kosten

 

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