Sie als Eigentümer können beim Verrentungsmodell in der Immobilie wohnen bleiben und sichern sich so eine zusätzliche Altersvorsorge.
Im Gegensatz zu einem normalen Verkauf einer Immobilie steht Ihnen bei der Verrentung Ihr vertrautes Eigenheim weiterhin zur Verfügung und Sie erhalten eine zuvor festgelegte monatliche Rente. Sie bleiben so lange wohnen wie Sie möchten.
Für jede Immobilie wird ein ganz individuelles Marketing- und Rentenkonzept erarbeitet. Nur Sie als Eigentümer bestimmen die Vertragsbedingungen zu der die Immobilie verrentet werfen soll.
In der Immobilienverrentung unterscheiden wir zwischen der befristeten Zeitrente und der lebenslangen Leibrente.
Es besteht zu keiner Zeit eine Pflicht zum Verkauf !
Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch ausführlicher.
Lesen Sie hierzu auch unseren Pressebericht aus verschiedenen Printprodukten:
Die Preise seien exorbitant heutzutage, sagt unser Tischnachbar, nennen wir ihn hier einfachhalthalber Herrn Ernst, heute würde er sich sein Haus gar nicht mehr leisten können. Das hat er damals, sagt er stolz, mit dem Bruder und zwei Cousins in viel Eigenarbeit selbst gebaut. Damals, das war 1958, als die Kugel Eis noch 10 Pfennig kostete, nicht wie heute 1,30 Euro. Auch der Unterhalt mache ihm schwer zu schaffen, die liebe Frau sei in Pflege, da reiche die Rente vorn und hinten nicht und der Urlaub mit dem Enkel wird durch die anstehende Renovierung des unbequemen Bads unmöglich.
Wir haben noch lange erzählt und auch über alte Zeiten lamentiert und dann hat mein Sohn Herrn Ernst zu uns ins Büro eingeladen. Da wollen wir ihm zeigen, wie er mit seinem Haus den Lebensabend sichern kann, welche Möglichkeit die Verrentung seiner Immobilie bietet und ihm die Modelle der Leibrente vorstellen. Denn eine Immobilienrente heißt: Herrn Ernst hat ein lebenslanges Wohnrecht und er würde obendrein auch noch eine Zusatzrente erhalten. Dafür wird die Immobilie entweder verkauft oder per Darlehen belastet.
Die 5 Modelle: Bei der klassischen Immobilienrente bekommt man lebenslang eine monatliche Leibrente statt einer einmaligen Verkaufszahlung, sie kann lebenslang oder befristet sein (= abgekürzte Immobilienrente). Auch bei der kombinierten Immobilienrente, bei der es zwei Leibrente gibt (eine ist lebenslang
und eine zweite befristet z.B. auf 11 Jahre. Beim Barwertausgleich hilft gibt es eine Einmalzahlung wie beim normalen Verkauf, nur das auch wie bei den Renten das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wird. Das fünfte Modell heißt Rückmietverkauf (Sale-and-rent-back). Hier gibt es einen Kaufvertrag mit einer hohen Kaufpreiszahlung und einen lebenslangen Mietvertrag ohne Kündigungsrecht.
In einem persönlichen Gespräch analysieren wir dann die genauen Bedürfnisse unseres neuen Freundes. Wir werden eine unabhängige Wertberechnung seines Hauses machen, eine Vermarktungsstrategie festelegen, und wenn Herr Ernst das möchte, Angebote von gewerblichen und privaten Investoren einholen. Das alles dient dem Ziel: Dass auch Herr Ernst morgen unseren Slogan weiterempfehlen kann: „Noch nie war wohnen so schön!"